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Oberlandesgericht Hamburg – Az.: 2 UF 13/19 – Beschluss vom 03.06.2019
1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg – Familiengericht – vom 7.12.2018 wird zurückgewiesen.
2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.590 € festgesetzt.
4. Dem Beschwerdeführer wird Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungen unter Beiordnung von Rechtsanwältin … für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ihre Ehe zu scheiden ist. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin ist bereits seit dem 1.12.2014 rechtshängig. Ab Juli 2015 haben die Beteiligten einen Versöhnungsversuch unternommen. Mit Schriftsatz vom 6.6.2018 bat die Antragstellerin um Fortsetzung des Verfahrens. Der Zeitpunkt der neuerlichen Trennung der Eheleute ist [...] Weiterlesen
“Härtefallscheidung bei Gewalt und Drohungen zur Aufrechterhaltung der Ehe”