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LG München I – Az.: 20 O 5615/18 – Urteil vom 03.08.2020
1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 14.058,84 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 6.748,16 € seit dem 20.03.2018 sowie aus einem weiteren Betrag in Höhe von 7.310,68 € seit 06.08.2019 zu bezahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch dem Grunde nach verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weitere Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung des Hundes … bei dem Verkehrsunfall am 15.11.2017 im … in München, verursacht durch das Kfz … zu ersetzen.
3. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Behandlungskosten für angefahrenen Hund”