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Rechtsanwälte Kotz GbR

Übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien – Kostenentscheidung

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Die Komplexität von Datenauskunftsansprüchen: Eine vertiefende Analyse des Falles LG Köln – Az.: 26 O 25/18
In der sich ständig wandelnden digitalen Landschaft stellt der Fall LG Köln – Az.: 26 O 25/18 einen bemerkenswerten Präzedenzfall dar, der tief in die Frage der Datenauskunftsrechte eintaucht und den komplexen Tanz zwischen Kläger, Beklagtem und Gerichtssystem beleuchtet. Der Fall beschäftigt sich mit der Klage einer Person gegen eine Firma und dreht sich um das Recht auf vollständige Datenauskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO. Die Klägerin forderte Auskunft über alle bei der Beklagten über sie gespeicherten Daten, deren Herkunft sowie Informationen über alle Empfänger dieser Daten.

Direkt zum Urteil Az: 26 O 25/18 springen.

Der Verlauf des Rechtsstreits
Der Rechtsstreit führte die Klägerin und die Beklagte durch mehrere Stadien der juristischen Auseinandersetzung. Anfangs bestand die Klage aus drei Hauptforderungen: Der Klägerin sollte vollständige Datenauskunft gewährt, die Richtigkeit der Auskunft durch eine Versicherung an Eides statt bestätigt und festgestellt werden, dass die Beklagte ab einem bestimmten Datum keine weiteren Ansprüche gegen die Klägerin hat. Die Beklagte wies die Forderungen zurück und beantragte die Abweisung der Klage.
Teilurteil und Berufung: Der lange Weg zur Entscheidung
Mit einem Teilurteil vom 18.03.2019 wurden zwei der drei Anträge abgewiesen, während die Entscheidung über den dritten Antrag ausgesetzt wurde. Diese vorläufige Entscheidung führte zu einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln. Hier wurde festgestellt, dass die Berufung hinsichtlich des ersten Antrags erledigt und die Berufung gegen den dritten Antrag abgewiesen wurde.
Kostenentscheidung: Die Verteilung der Verantwortung
Die letzte Phase des Rechtsstreits drehte sich um die Kostenentscheidung. Es wurde bestimmt, dass die Klägerin 2/3 und die Beklagte 1/3 der Kosten des Rechtsstreits tragen müssen. Dies wurde auf der Grundlage des Obsiegens bzw. Unterliegens der Parteien und gemäß billigem Ermessen entschieden.

Das vorliegende Urteil
LG Köln – Az.: 26 O 25/18 – Urteil vom 04.01.2021

Die Klage ist hinsichtlich des Klageantrages Ziffer 2 in der Hauptsache erledigt.

Die Kosten[…]


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