Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall zwischen Fahrzeugen auf Parkplatz eines Einkaufszentrums

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

Unvermeidbarkeit des Unfalls und Betriebsgefahr: Ein Rechtsexkurs durch einen Parkplatzunfall
In einer verwickelten Auseinandersetzung rund um einen Verkehrsunfall auf einem Einkaufszentrum-Parkplatz wurde die Frage der Schuldverteilung und der Begriff der Betriebsgefahr unter die Lupe genommen. Der Kläger und die Beklagte stritten über die Kosten der Fahrzeugschäden und Anwaltsgebühren. Der Kläger ging davon aus, dass die Beklagte den Unfall durch grobe Missachtung der Verkehrsregeln verursacht hatte, während die Beklagte nur teilweise die Schuld akzeptierte.

Direkt zum Urteil Az.: 7 U 146/20 springen.

[toc]
Überschneidung von Betriebsgefahr und Verkehrsverstößen
Die Auseinandersetzung konzentrierte sich vor allem auf die Frage, ob die Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs hinter den Verkehrsverstößen der Beklagten zurücktreten könne.Laut Gesetz tritt die Betriebsgefahr, also das generelle Risiko, das von einem Fahrzeug ausgeht, nur dann zurück, wenn auf der einen Seite eine nicht erheblich ins Gewicht fallende mitursächliche Betriebsgefahr vorliegt, während auf der anderen Seite ein grobes Verschulden gegeben ist. Im vorliegenden Fall war dies umstritten.
Das Urteil: Ein Balanceakt zwischen Schuldverteilung und Schadenersatz
Obwohl die Beklagte tatsächlich zwei nicht unerhebliche Verkehrsverstöße begangen hatte – das Missachten des Rechtsfahrgebots und die Nichtbeachtung der Pflichten eines Rückwärtsfahrenden – war der Kläger nicht gänzlich von der Schuld freizusprechen. Er hatte den Verkehr in der Parkgasse nur unvollkommen beobachtet. Infolgedessen wurde eine Schuldverteilung von 80:20 zugunsten des Klägers festgelegt.
Wie wirkt sich die Schuldverteilung auf den Schadenersatz aus?
Trotz der festgelegten Schuldverteilung stand dem Kläger ein höherer Schadenersatzanspruch zu, da er seinen Anspruch von fiktivem auf konkreten Schadenersatz umgestellt hatte. Darüber hinaus war das Bestreiten der Beklagten bezüglich der Höhe der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten unsubstantiiert, da der Kläger detailliert darlegen konnte, dass die tatsächlichen Kosten höher ausgefallen waren.

Diese Einzelfallentscheidung ist ein perfektes Beispiel dafür, wie komplex die juristischen Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall sein können. Sie verdeutlicht auch, wie wichtig eine kompetente rechtliche Beratung ist, die alle Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv