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Verkehrsunfall – Behandlungskosten für angefahrenen Hund

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LG München I – Az.: 20 O 5615/18 – Urteil vom 03.08.2020

1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 14.058,84 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 6.748,16 € seit dem 20.03.2018 sowie aus einem weiteren Betrag in Höhe von 7.310,68 € seit 06.08.2019 zu bezahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch dem Grunde nach verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weitere Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung des Hundes … bei dem Verkehrsunfall am 15.11.2017 im … in München, verursacht durch das Kfz … zu ersetzen.

3. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,50 € freizustellen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betra ges vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Bayerisches Gericht stärkt Tierbesitzerrechte: Autofahrer haftet für Kollision mit Hund und übernimmt Behandlungskosten. Haustierschutz im Straßenverkehr betont. (Symbolfoto: Dario Lo Presti /Shutterstock.com)

Die Parteien streiten um Schadensersatz nach einem Unfall am 15.11.2017 gegen 10:40 Uhr auf dem Gelände des … in München. Hierbei wurde der Hund … verletzt, der nach dem Klagevortrag der Klägerin gehört.

Auf dem Gelände fuhr der Beklage zu 2) mit seinem Pkw, der bei der Beklagten zu 1) versichert ist. Nach dem Klagevortrag fuhr er mit weit überhöhter Geschwindigkeit, da nach Klagevortrag eine Geschwindigkeit von 10 km/h vorgeschrieben ist. Jedenfalls kam es zu einer Kollision zwischen dem Pkw der Beklagtenseite und dem Hund … der dadurch an der Pfote verletzt wurde. Nach dem Beklagtenvortrag fuhr der Beklagte zu 2) mit angepasster Geschwindigkeit und der Hund sprang in sein Fahrzeug hinein. Der Hund sei nicht angeleint gewesen. Es habe sich die typische Tiergefahr verwirklicht.

Mit der Klage vom 18.04.2018 wurden zunächst Behandlungskosten bis zu diesem Zeitpunkt geltend gemacht in Höhe von 6.748,16 € netto.

Sodann wurde die Klage am 09.07.2019 um die bi[…]


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