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Verkehrsunfall – Sorgfaltspflichten beim Anfahren vom Fahrbahnrand

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Unerwartete Wende im Streit um Verkehrsunfall: Wer trägt die Schuld?
Bei der kritischen Untersuchung eines beunruhigenden Autounfalls, der sich am 25. Februar 2019 ereignet hat, hat das Landgericht Saarbrücken eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Lebach abändert. Im Zentrum des Falles standen zwei Fahrzeuge, ein von dem Kläger geführter Ford Kombi und ein von dem Erstbeklagten geführter VW Golf, die während eines Abbiegemanövers kollidierten. Die daraus resultierenden Reparaturkosten, Wertminderung und Versicherungsauswirkungen führten zu einer komplexen juristischen Auseinandersetzung, in der es vor allem darum ging, wer die Schuld an dem Unfall trägt.

Direkt zum Urteil Az: 13 S 117/20 springen.

Teure Folgen einer unglücklichen Kollision
Im Zuge der Kollision entstanden erhebliche Kosten. Der Kläger musste nicht nur für die Reparatur seines Fahrzeugs aufkommen, sondern hatte auch mit einer Wertminderung seines Fahrzeugs und den Folgen für seine Vollkaskoversicherung zu kämpfen. Vor Gericht verlangte er eine Erstattung dieser Kosten von den Beklagten und argumentierte, dass er seine Absicht, abzubiegen, ordnungsgemäß angezeigt hatte und der Unfall auf die Unaufmerksamkeit des Erstbeklagten zurückzuführen sei.
Gegenargumente und erstinstanzliche Ablehnung
Die Beklagten stritten die Forderungen des Klägers ab und behaupteten, der Unfall sei allein durch den Kläger verschuldet worden, der ohne seine Absicht anzuzeigen nach links abgebogen sei. Nach Beweisaufnahme stellte das Amtsgericht fest, dass die Klage unbegründet sei und wies sie daher ab. Dieses Urteil wurde jedoch durch das Landgericht Saarbrücken in der Berufung des Klägers abgeändert.
Revision und endgültige Beurteilung des Falls
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Klägers und verurteilte die Beklagten dazu, verschiedene Kosten zu übernehmen. Dazu zählten Reparaturkosten, vorgerichtliche Anwaltskosten und eine Rückstufungsschaden der Vollkaskoversicherung des Klägers. Ebenso wurden die Beklagten verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Revision wurde nicht zugelassen, was das Ende dieses juristischen Streits bedeutete.

Diese Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hebt die Komplexität und den oft unvorhersehbaren Ausgang von Rechtsstreitigkeiten im Kontext von Verkehrsunfällen hervor. Es zeigt, dass selbst bei scheinbar klaren Sachverhalten immer noch Raum für un[…]


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