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AG Hannover – Az.: 506 C 7963/19 – Urteil vom 03.04.2020
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 1.928,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.03.2019 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte, eine Reiseveranstalterin, gerichtet auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Der Kläger buchte am 15.01.2019 für sich und seine Ehefrau bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Mauritius, die während des [...] Weiterlesen
“Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bei Reisevereitelung durch Baulärm auf Hotelgelände”