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OLG Düsseldorf – Az.: IV-3 RBs 45/19 – Beschluss vom 26.04.2019
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet auf Kosten der Betroffenen verworfen.
Gründe
1.
Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt. Hiergegen wendet sich die Betroffene mit ihrem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.
2.
Der zulässige Antrag ist unbegründet.
Bei Geldbußen von nicht mehr als 100 Euro wird die Rechtsbeschwerde nach §§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nur zugelassen, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des sachlichen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen [...] Weiterlesen
“Verbotswidrige Nutzung Mobiltelefon als Kraftfahrzeugführer”