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LG Dortmund – Az.: 2 O 410/17 – Urteil vom 25.10.2018
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der am … geborene Kläger unterhielt bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten seit dem 01.11.2002 eine dynamische Berufsunfähigkeitsversicherung. Vereinbart wurden unter anderem eine Laufzeit bis zum 01.11.2028, sowie ab 01.11.2008 eine Jahresrente in Höhe von 21.227,30 EUR und ein Monatsbeitrag nach Verrechnung der Überschussanteile in Höhe von 73,54 EUR. Grundlage waren der Versicherungsschein vom 09.10.2002 (Anlage K 1) nebst Nachtrag vom 13.09.2008 (Anlage K 2), die BUZ MACURA 2000 (Anlage K 4 oder B 2 b) und die [...] Weiterlesen
“Berufsunfähigkeitsversicherung – Wirksamkeit der Kündigung eines Versicherungsnehmers”