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LG Duisburg – Az.: 2 O 49/18 – Urteil vom 22.10.2018
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.852,94 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Am 12.04.2016 hatte Herr S mit seinem PKW W in P einen Verkehrsunfall. Unfallverursacherin war die Versicherungsnehmerin der Beklagten. Die grundsätzliche Haftung der Beklagten ist unstreitig.
Am 15.04.2016 erstattete das Sachverständigenbüro I ein Gutachten und bezifferte den Wiederbeschaffungswert brutto mit 9.900,– EUR, den Restwert brutto mit [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Integritätsinteresse bei Fahrzeugverlust vor Ablauf der 6-Monatsfrist”