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Rechtsanwälte Kotz GbR

Dieselskandal – Täuschungsabsicht Automobilkonzern

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LG Heilbronn – Az.: 6 O 472/20 Bi – Urteil vom 23.07.2021

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.273,55 € nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 3.2.21 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs S… mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ….

2. Der Kläger trägt 28% und die Beklagte 72 % der Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: bis 22.000 €
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch.

Der Kläger erwarb vom Autohaus S. in B… am 10.10.16 das Fahrzeug, Marke S…. Fahrzeugidentnummer … bei einer Laufleistung von 10 km für 23.140 €. In das Fahrzeug wurde ein Motor Typ EA 288 verbaut. Der Motor Typ EA 288 wurde von der Beklagten entwickelt. Der Motor Typ EA 288 wird seit 2012 in den Fahrzeugen der Konzernmarken der Beklagten eingebaut. In das Fahrzeug wurde kein Motor Typ EA 189 eingebaut. Bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung hatte das Fahrzeug eine Laufleistung von 28.903 km.

Der Kläger trägt vor, das Fahrzeug sei mit einem SCR-Katalysator ausgestattet. Im Motor sei eine Abschalteinrichtung verbaut worden. Die Software erkenne anhand diverser Parameter wie Temperatur und Zeit, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Das Fahrzeug gehe nach dem Start automatisch in einen Testmodus. Während der ersten Betriebsminuten prüfe die Abschalteinrichtung die Beschleunigung und das Drehzahlprofil des Kraftfahrzeugs. Sobald ein Testzyklus erkannt wird, werde die Abgasrückführung in anderer Weise geregelt als im normalen Straßenverkehr. Darüber hinaus wirke die Software auf das Getriebe des Fahrzeugs ein. Sobald das Lenkrad um mehr als 15° gedreht wird, werde auf die Schaltpunkte des Getriebes Einfluss genommen. Die Reduktion der Abgasrückführungsrate bis hin zur Abschaltung werde durch ein Thermofenster erreicht. Die Reduktion der Abgasreinigung erfolge durch die Software der Motorsteuerung in Abhängigkeit von der Außentemperatur. Außerhalb des Temperaturfensters von 20-30° sinke die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems und die Stickoxidemissionen würden steigen. Die Menge der zugeführten Harnstofflösung in den SCR-Katalysator beeinflusse ebenfalls das Thermofenster. Ab einer bestimmten Drehzahl schalte die Software die Abgasreinigung sowie den SCR-Katalysator ab. Das Fahrzeug erfülle nicht die Schadstoffnorm, für die das Fahrzeug die Typenzulassung […]


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