Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Warum Sie einen Immobilienkaufvertrag unbedingt überprüfen lassen sollten

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist bei sehr vielen Menschen sehr tief verwurzelt. Das Traumhaus ist in der Regel auch recht schnell gefunden, allerdings gibt es auf dem Immobilienmarkt als Käufer stets eine besonders große Konkurrenz. Zudem müssen auch sehr viele Dinge im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf beachtet werden. Steht die Finanzierung und sowohl Verkäufer als der Käufer sind sich einig, so geht es an die rechtliche Umsetzung des Kaufgeschäfts. Hierfür schreibt der Gesetzgeber in Deutschland zwingend einen Kaufvertrag vor. Zwar ist der Umstand stimmig, dass es in Deutschland auch eine Vertragsfreiheit zwischen den beiden Vertragsparteien gibt, allerdings ist hierin auch eine gewisse Gefahr zu finden.

Bei einem Immobilienkaufgeschäft besagt der Gesetzgeber, dass die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrages zwingend für die Gültigkeit des Kaufvertrages erforderlich ist. Mit der notariellen Beurkundung wird der Immobilienkaufvertrag gültig und für beide Seiten bindend. Dies gilt dann für den gesamten Inhalt des Kaufvertrages, weshalb der Immobilienkaufvertrag auf jeden Fall im Vorfeld von einem Rechtsanwalt geprüft werden sollte.
Warum sollte der Immobilienkaufvertrag auf jeden Fall im Vorfeld geprüft werden?
(Symbolfoto: Von Poungsaed-Studio/Shutterstock.com)

In der gängigen Praxis ist es so, dass seitens des Verkäufers oder seitens des Notars ein entsprechender Immobilienkaufvertrag vorgegeben wird. Juristisch unbewanderte Käufer haben dann die Problematik, dass der Inhalt des Immobilienkaufvertrages oftmals nur sehr schwer erfasst werden kann. Unvorteilhafte Formulierungen oder Klauseln bzw. sogar Lücken in dem Vertrag können von juristisch unwissenden Käufern überhaupt nicht als solche erkannt werden. Überdies geben sich auch sehr viele Käufer dem Irrglauben hin, dass seitens des Notars eine ausführliche rechtliche Beratung im Hinblick auf den Vertrag sowie den daraus resultierenden Folgen für den Käufer erfolgt.

Ein Notar hat zwar durchaus eine Beratungsfunktion, diese Beratungsfunktion ersetzt jedoch ausdrücklich keine ausführliche rechtliche Beratung, die von einem erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen würde.

Die Aufgabe des Notars besteht ledi[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv