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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kaskoversicherung – Abtretung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung zulässig?

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LG Dortmund – Az.: 2 O 85/17 – Urteil vom 25.10.2018

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger nach einem Streitwert von 8.004,51 EUR.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Frau P unterhielt bei der Beklagten seit dem 16.12.2015 eine Vollkaskoversicherung mit 300,00 EUR Selbstbeteiligung für den erstmals am 25.05.2009 zugelassenen Pkw Audi Q7 mit dem amtlichen Kennzeichen …-… …. Grundlage waren der Versicherungsschein vom 23.02.2016 (Anlage K 7) und die AKB (Anlage K 7) unter anderem mit folgenden Regelungen:

A.2.3

Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) versichert?

… ..

Unfall

A.2.3.2

(1) Versichert ist ein Unfall des Fahrzeugs, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. … ..

A.2.6

Was zahlen wir bei Beschädigung? … ..

Reparatur

A.2.6.1

(1) Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir – falls keine Werkstattbindung nach A 3 vereinbart wurde – die für die Reparatur notwendigen Kosten bis zur folgenden Obergrenzen:

… ..

A.2.13 … … ..Abtretung

… .

(4) Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. … .

F.2 Ausübung der Rechte

Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. … .

G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?

Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber

G.7.1

(1) Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über. … .

Die Veräußerung muss uns angezeigt werden.

G.7.2

Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des VVG der Verlust des Versicherungsschutzes … .“

Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die streitigen Reparaturkosten für einen streitigen Unfallschaden.

Der Kläger behauptet, er habe mit Z im Juli 2017 einen Tausch- und Kaufvertrag über das Fahrzeug geschlossen (Anlagen K 1, Bl. 5 der Akten, und K 2, Blatt 6 der Akten) und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 von der Sicherungseigentümerin des Pkws Aud[…]


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