Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
LG Limburg – Az.: 4 O 15/18 – Urteil vom 16.10.2018
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Die Klägerin macht restlichen Schadensersatzanspruch nach einem Unfallereignis geltend.
Am kam es im Bezirk des angerufenen Gerichtes im laufenden Verkehr zu einem Verkehrsunfall, an dem beteiligt waren ein im Eigentum der Klägerin stehendes Fahrzeug VW-Golf und ein bei der Beklagten zu 2.) haftpflichtversichertes Fahrzeug, welches zum Zeitpunkt des Unfalls durch die Beklagte zu 1.) geführt wurde.
Die Beklagten haften unstreitig dem Grunde nach für alle der Klägerin durch den Verkehrsunfall entstandenen Schäden.
Der [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Vorteilsanrechnung bei Schwerbehindertenrabatt für Neufahrzeug”