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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – Az.: OVG 11 S 36/20 – Beschluss vom 30.04.2020
Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. April 2020 wie folgt geändert:
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die von der Antragstellerin nach § 4 Abs. 3 S. 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV beantragte Ausnahme vom Versammlungsverbot des § 4 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV zuzulassen.
Der Antragsgegner darf der Antragstellerin durch Nebenbestimmungen untersagen, die Route des Autokorsos bekannt zu geben. Ferner darf er der Antragstellerin aufgeben, den Autokorso mit einer Geschwindigkeit zu bewegen, die das Mitlaufen von Passanten ausschließt.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der [...] Weiterlesen
“Corona-Pandemie – Verbot eines Autokorsos”