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ALG II-Bezieher muss Tierhaltung aus Regelleistung bezahlen

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Sozialgericht Gießen
Az.: S 29 AS 3/09 ER
Urteil vom 20.03.2009

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Gründe:
I.
Die Antragsteller begehren die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) von der Antragsgegnerin.
Die Antragsteller bewohnen seit Juli 2008 ein Gelände in der A-Straße in A-Stadt mit einem Wohnhaus sowie Stallungen und Zwinger für Pferde und Hunde. Auf dem Gelände befinden sich zudem eine unterschiedliche Anzahl von Hunden, ein Pferd, ein Pony sowie eine Katze.

Die Antragsteller zu 1) und 2) haben 2008 geheiratet. Der Antragsteller zu 2) wurde 1956 und die Antragstellerin zu 1) 1961 geboren. Die Antragsteller zu 3) bis 6) sind die Kinder der Antragstellerin zu 1) und wurden 1992, 1994, 1998 bzw. 2000 geboren.

Die Antragstellerin zu 1) betreibt mit den in ihrem Besitz befindlichen Hunden zumindest seit Oktober 2008 eine Hundezucht. Auf Internetseiten wird die Antragstellerin zu 1) als Hundezüchterin genannt sowie Hunde aus ihrem Besitz zum Kauf angeboten. Nach Angaben der Antragstellerin zu 1) haben sich auf die Angebote keine Interessenten für die älteren dort zum Verkauf angebotenen Hunde gemeldet.

Nachdem am 30. September 2008 durch das eine Gesamtzahl von zunächst 18 Hunden, davon 5 Welpen der Rasse Curly-Coated Retriever, auf dem Gelände festgestellt wurde, vermehrte sich die Hundezahl durch insgesamt drei Würfe zwischen dem 25. und 31. Oktober 2008 um insgesamt mindestens 21 Welpen der Rasse Golden Retriever sowie 5 weitere Welpen der Rasse Curly-Coated Retriever. Am 22. Januar 2009 zählte das Veterinäramt eine Gesamtzahl von 44 Hunden, davon 27 Welpen. Die Antragstellerin zu 1) erklärte hierzu im Erörterungstermin am 13. März 2009, das Veterinäramt habe sich verzählt, bezüglich der im Haus befindlichen Welpen habe es einen Wurf von 10 und einen von 11, nicht wie geschrieben zwei Würfe von 11 Welpen, gegeben. Insgesamt seien nur 26 Welpen vorhanden gewesen, d.h. insgesamt 43 Hunde. Am 11. März 2009 zählte das Veterinäramt eine Gesamtzahl von 31 Hunden auf dem Gelände, wobei die Antragstellerin selbst angibt, zu diesem Zeitpunkt 34 Hunde in ihrem Besitz gehabt zu haben. Das Veterinäramt habe sich erneut verzählt.

[…]


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