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OBERLANDESGERICHT FRANKFURT/MAIN
Az.: 20 W 414/99
Beschluss vom 04.12.2000
Vorinstanzen:
LG Darmstadt – Az.: 19 T 256/98
AG Offenbach/M. – Az.: 41H 30/98
In der Wohnungseigentumssache hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts in Darmstadt vom 21.04.1999 am 04.12.2000 beschlossen:
Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Offenbach vom 28.5.1988 werden abgeändert.
Die Anträge werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten aller drei Instanzen tragen die Antragsteller. Außergerichtliche Kosten werden in allen drei Instanzen nicht erstattet
Beschwerdeweit. 5000.-DM
Gründe:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin ist statthaft (§ 45 Abs.1 WEG) und auch ansonsten zulässig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 22 [...] Weiterlesen
“Waschverbot durch WEG-Beschluss”