Rentenversicherung verweigert Rente für Vollerwerbsminderung
In dem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Az.: L 3 R 236/21, vom 01.02.2023 geht es um den Anspruch eines Klägers auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das Gericht hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau abgewiesen. Die Entscheidung begründet sich darauf, dass der Kläger die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nur bis zum 31. Dezember 2019 erfüllt. Trotz gesundheitlicher Einschränkungen wurde festgestellt, dass der Kläger in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich leichte körperliche oder geistig einfache Arbeiten zu verrichten. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Kläger klagte auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Das Sozialgericht wies die Klage ab, das Landessozialgericht bestätigte diese Entscheidung.
Der Kläger erfüllte die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bis zum 31.12.2019.
Trotz gesundheitlicher Probleme wurde ihm ein Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten attestiert.
Die medizinischen Gutachten und Befundberichte untermauerten die Entscheidung.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Der Fall betont die Bedeutung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und der medizinischen Einschätzung des Leistungsvermögens.
Der Kläger und die Beklagte wurden zu allen relevanten Punkten des Verfahrens angehört.
Rente wegen Erwerbsminderung: Anspruchsbedingungen im Fokus
Die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist für Betroffene von großer Bedeutung, doch dabei müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Beurteilung dieser Voraussetzungen zuständig. Für Leistungsansprüche sind sowohl rechtliche als auch medizinische Einschätzungen entscheidend. Diese Angelegenheit betrifft viele Menschen, die aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, eine regelmäßige Arbeit zu verrichten[2].
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