Kein Behandlungsfehler bei HWS-Syndrom ohne MRT-Untersuchung
Eine unzureichende Untersuchung der Halswirbelsäule kann für Patienten schwerwiegende Folgen haben. Behandlungsfehler, wie das Unterlassen von bildgebenden Verfahren wie MRT oder CT, können bei Verdacht auf Verletzungen oder Durchblutungsstörungen schwerwiegende gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Ärzte sind daher verpflichtet, bei entsprechenden Symptomen alle notwendigen diagnostischen Schritte einzuleiten, um eine korrekte Behandlung zu gewährleisten. Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Ärzte rechtliche Vorgaben und medizinische Leitlinien einhalten, um die beste Versorgung für Patienten sicherzustellen.
[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 78/22 >>>]
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht bestätigte, dass keine Behandlungsfehler vorlagen und wies die Berufung des Klägers zurück.
Die Ärzte waren nicht verpflichtet, bereits am 28.06.2015 eine MRT- oder CT-Untersuchung durchzuführen.
Die Symptome des Klägers rechtfertigten zunächst die Diagnose eines HWS-Syndroms ohne Verdacht auf Schlaganfall.
Die Umstellung von Heparingabe auf ASS nach erfolgter Aufklärung war leitliniengerecht.
Der Kläger konnte keine Behandlungsfehler, die zu seinen Gesundheitsschäden geführt hätten, nachweisen.
Die vom Kläger eingereichten Privatgutachten wurden vom Gericht als nicht überzeugend bewertet.
Das Gericht sah keine Notwendigkeit für ein Obergutachten.
Der Kläger muss die Kosten der Berufungsinstanz tragen.
➜ Der Fall im Detail
Behandlungsfehler bei Nichtvornahme einer MRT- oder CT-Untersuchung bei HWS-Syndrom
Der am 00.00.1978 geborene Kläger stellte sich am 25.06.2015 mit Nacken- und Kieferschmerzen bei einer Heilpraktikerin vor. Dort trat kurzzeitig Schwindel auf. Am 26.06.2015 suchte der Kläger seinen Hausarzt auf, der Ibuprofen verschrieb. (Symbolfoto: Kzenon /Shutterstock.com)
Am Abend des 28.06.2015 begab sich der Kläger in die o[…]