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Krankenhaushaftung im Zusammenhang mit Lagerungsschaden

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Patientin scheitert mit Klage auf Schmerzensgeld nach Lagerungsschaden
In dem Urteil des OLG Köln mit dem Aktenzeichen I-5 U 166/14 vom 15. Juni 2015 ging es um die Haftung eines Krankenhauses wegen eines Lagerungsschadens, den eine Klägerin während einer Operation erlitten hatte. Die Klägerin forderte Schmerzensgeld und Erstattung von Verdienstausfall, da sie durch eine fehlerhafte Lagerung während der Operation Schäden erlitten habe. Das Gericht wies die Berufung der Klägerin zurück und bestätigte das Urteil der Vorinstanz, wonach die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass die Lagerung fehlerhaft und ursächlich für den Schaden war. Es wurde entschieden, dass trotz fachgerechter Lagerung in seltenen Fällen Komplikationen auftreten können, ohne dass dies auf einen Fehler zurückzuführen ist.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-5 U 166/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das OLG Köln bestätigte, dass die Klägerin nicht beweisen konnte, dass eine fehlerhafte Lagerung während der Operation zu ihrem Lagerungsschaden geführt hat.
Das Gericht erläuterte, dass selten auftretende Komplikationen trotz fachgerechter Lagerung nicht automatisch auf einen Behandlungsfehler schließen lassen.
Die Klägerin konnte keine Beweiserleichterungen für sich beanspruchen, da weder Dokumentationsmängel noch die Grundsätze des voll beherrschbaren Risikos zu ihren Gunsten vorlagen.
Das Gericht stellte fest, dass auch die Frage der Aufklärung über Risiken der Anästhesie oder alternative Operationsmethoden für den Ausgang des Falls irrelevant sei, da ein Entscheidungskonflikt der Klägerin nicht plausibel dargelegt wurde.
Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen und die Kosten des Berufungsverfahrens ihr auferlegt.
Die Entscheidung betont, dass für eine erfolgreiche Haftungsklage konkrete Beweise für einen Behandlungsfehler und dessen Kausalität für den entstandenen Schaden erforderlich sind.
Das Urteil verdeutlicht die hohe Beweislast, die auf Patienten in Fällen von Lagerungsschäden liegt.
Die Gerichtsentscheidung unterstreicht die Bedeutung der sorgfältigen Dokumentation und Kontrolle von Lagerungsmaßnahmen im medizinischen Bereich.


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