Zahnarzthaftung: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt wies Berufung zurück
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt bestätigte das Urteil des Landgerichts Magdeburg und wies die Berufung der Klägerin zurück, die Schadensersatz wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer Wurzelbehandlung forderte. Das Gericht fand keinen Behandlungsfehler und entschied, dass die Klägerin ausreichend über die Risiken und Alternativen der Behandlung aufgeklärt wurde. Die Klägerin muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, und eine Revision wurde nicht zugelassen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg wurde zurückgewiesen.
Es wurde kein Behandlungsfehler durch den Beklagten festgestellt.
Die Klägerin wurde als ausreichend aufgeklärt über die Risiken und Alternativen der Wurzelbehandlung angesehen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Aufklärungsmangel wurde trotz fehlender Einträge in der Patientenakte verneint, da übliche Praxis des Aufklärens durch den Beklagten glaubhaft gemacht wurde.
Die Entscheidung des Gerichts beruht auf der Überzeugung, dass die Klägerin vorzugswürdig und erfolgversprechend über die Wurzelbehandlung informiert wurde.
Die Klägerin verfolgte ihre erstinstanzlichen Klageanträge ohne Erfolg weiter.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
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(Symbolfoto: Olena Yakobchuk /Shutterstock.com)Eine fehlerhafte Wurzelbehandlung kann für Patienten nicht nur unangenehme Folgen im Mundraum haben, sondern auch gesundheitliche Probleme an anderen Körperteilen verursachen. In solchen Fällen kann der Zahnarzt für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Es ist wichtig, dass Betroffene ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtli[…]