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Zahnarzt haftet für fehlerhafte Überkronung gesunder Frontzähne: Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Landgericht Bochum hat in seinem Urteil Az.: I-6 O 365/13 entschieden, dass die Klägerin aufgrund der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung, insbesondere der ungerechtfertigten Überkronung gesunder Frontzähne, einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Beklagten hat. Der Zahnarzt wurde zur Zahlung von 7.200 Euro verurteilt. Es wurde festgestellt, dass die Behandlung der Frontzähne grob fehlerhaft war und zu erheblichen Schäden führte, während bei anderen behandelten Zähnen kein Behandlungsfehler festgestellt werden konnte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-6 O 365/13 [toc]
Überkronung gesunder Frontzähne: Zahnarzthaftung und rechtliche Folgen
Eine fehlerhafte zahnärztliche Behandlung, wie die ungerechtfertigte Überkronung gesunder Frontzähne, kann zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und finanziellen Schäden für die [...] Weiterlesen
“Zahnarzthaftung wegen Überkronung gesunder Frontzähne”