OLG München bestätigt Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente
Das Oberlandesgericht München entschied, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut im Fall einer EDV-Mitarbeiterin, die ihre Berufsunfähigkeit nicht nachweisen konnte, zurückzuweisen. Die gründliche Bewertung durch das Landgericht und verschiedene Sachverständige ergab keine hinreichenden Beweise für eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit, sodass die Klage abgewiesen wurde.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das OLG München beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des LG Landshut zurückzuweisen, da die Berufung offensichtlich keine Erfolgsaussichten hat.
Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass sie zu mindestens 50% berufsunfähig ist, weshalb ihre Klage auf Berufsunfähigkeitsrente abgewiesen wurde.
Mehrere Sachverständige kamen zu dem Schluss, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, sowohl aus psychiatrisch-neurologischer als auch aus orthopädischer Sicht.
Die Klägerin konnte weder aus nervenärztlichem noch aus orthopädischem Bereich Einschränkungen nachweisen, die eine Berufsunfähigkeit rechtfertigen würden.
Das LG und das OLG folgten den Ausführungen der Sachverständigen, da keine Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen bestanden.
Das Gericht legte den Berufungsstreitwert auf 58.287,44 € fest und riet zur Rücknahme der Berufung, um Kosten zu sparen.
Die entscheidungserheblichen Feststellungen des LG binden den Senat, da keine Zweifel an ihrer Richtigkeit oder Vollständigkeit bestehen.
Berufsunfähigkeit nachweisen
Die Berufsunfähigkeit eines Arbeitnehmers ist ein komplexes Thema mit weitreichenden Folgen. Für den Betroffenen stellt sich die existenzielle Frage, ob die gesundheitlichen Einschränkungen so gravierend sind, dass eine weitere Berufsausübung nicht mehr möglich ist. Entscheidend sind die Feststellungen und Begutachtungen durch fachkundige Sachverständige.
Kommt ein Gericht zu der Auffassung, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, hat dies erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Kläger. Oftmals werden die Gerichte durch Gutachten und Stellungnahmen verschiedener medizinischer Experten in ihre Bewertung eingebunden. Die Auseinandersetzung mit den