Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt erhöht Schmerzensgeld auf 35.000 EUR für Linkshänder mit dauerhaften Handverletzungen
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt erhöhte in seinem Urteil vom 20.11.2014 (Az.: 1 U 59/14) das Schmerzensgeld für einen Kläger, der als Linkshänder durch einen Unfall dauerhafte Schäden an der linken Hand erlitt, auf 35.000 EUR. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der individuellen Beeinträchtigung und der Lebensumstände des Geschädigten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Anerkennung der dauerhaften Beeinträchtigung der linken Hand und des Daumens des Klägers.
Die Bedeutung der Handverletzung für einen Linkshänder, insbesondere bei alltäglichen Tätigkeiten und beruflichen Aufgaben.
Die Schmerzensgeldhöhe berücksichtigt die Schwere der Verletzungen, den Heilungsprozess, und die verbleibenden Dauerschäden.
Die Lebensqualität des Klägers, einschließlich seiner aktiven Beteiligung am Leistungssport vor dem Unfall, wurde signifikant beeinträchtigt.
Das Gericht berücksichtigte auch die psychischen Auswirkungen der Verletzung und die Anpassung an neue Lebensumstände.
Die Vergleichbarkeit mit anderen Schmerzensgeldfällen wurde geprüft, um eine gerechte Entschädigung sicherzustellen.
Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils wurde angeordnet.
Die Entscheidung unterstreicht den Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes, bei dem eine umfassende Betrachtung aller Umstände erfolgt.
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Schmerzensgeld bei Handverletzungen: Die besondere Situation von Linkshändern
(Symbolfoto: Studio Romantic /Shutterstock.com)
Bei Verletzungen der Hand kann ein Schmerzensgeldanspruch bestehen, der sich nach der Schwere der Verletzung, der Dauer der Beeinträchtigung und dem ind[…]