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Landesarbeitsgericht München
Az: 2 Sa 1140/07
Urteil vom 08.05.2008
In dem Rechtsstreit hat die Zweite Kammer des Landesarbeitsgerichts München auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 30. April 2008 für Recht erkannt:
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.10.2007 – 20 Ca 4743/07 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf eine Reduzierung seiner Arbeitszeit von 40 auf 36 Stunden bei einer Verteilung von Montag bis Donnerstag je neun Stunden hat.
Die Beklagte ist eine Anbieterin von Software für technisch-naturwissenschaftliche Berechnungen und modellbasierende Konstruktion und beschäftigt in ihrem M. Betrieb etwa 70 Mitarbeiter. Der Kläger ist [...] Weiterlesen
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