LAG Mainz
Az.: 11 Sa 204/06
Urteil vom 31.08.2006
Vorinstanz: ArbG Koblenz, Az.: 3 Ca 2122/05
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24.01.2006 – Az.: 3 Ca 2122/05 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Im vorliegenden Verfahren wendet sich der Kläger gegen eine ihm gegenüber seitens der Beklagten ausgesprochenen ordentlichen Beendigungskündigung.
Der 1958 geborene, verheiratete und 2 Kindern unterhaltspflichtige Kläger arbeitete bei der Beklagten seit dem 05.09.1984 zunächst als Pauschalist, dann als Redaktionsvolontär und ab dem 01.09.1987 gemäß Arbeitsvertrag vom 28.08.1987 (Bl. 5 bis 9 d.A.) als Redakteur.
Seit dem 01.01.1991 bis zum Ausspruch der streitgegenständlichen Kündigung war der Kläger als Redakteur für die Ausgabe H der W-Zeitung in der Lokalredaktion V und zuletzt in der Schwerpunktredaktion U tätig. Sein Bruttomonatsverdienst betrug zuletzt 4.343,– €.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis durch Schreiben vom 27.06.2005 zum 31.12.2005.
Bezüglich der Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten, der Büromöbel, der Computer sowie der Archive und sonstiger Hardware wurde zwischen der W GmbH und der Geschäftsführung der Beklagten eine Abmachung getroffen, die eine Nutzung ermöglicht.
Die W GmbH wurde bereits vor dem Jahr 2004 gegründet. Sie beschäftigt ca. 40 bis 50 Mitarbeiter.
Der Kläger hat erstinstanzlich vorgetragen,
die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt, da die Beklagte eine fehlerhafte Sozialauswahl vorgenommen habe. Darüber hinaus sei die Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB unwirksam, da sie wegen eines Teilbetriebsübergangs ausgesprochen worden sei. Die Übertragung der bislang in der Schwerpunktredaktion U/V ausgeführten Arbeiten auf den externen Dienstleister, die W GmbH stellte sich als Teilbetriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB dar. Die Identität der wirtschaftlichen Einheit Lokalredaktion U/V sei weiterhin gewahrt geblieben. Die W GmbH habe sämtliche Betriebsmittel und auch die Räumlichkeiten der Schwerpunktredaktion U/V übernommen. Auch die bisherigen Kommunikationsmi[…]