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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Az.: 9 Sa 614/08
Urteil vom 03.04.2009
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 18.09.2008, Az.: 4 Ca 736/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob das seit 01.01.1999 als Marketing-/Vertriebsdirektor bestehende Arbeitsverhältnis des 1955 geborenen, verheirateten und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichteten Klägers durch die fristlosen Kündigungen der Beklagten vom 20.05., 04.06. und 23.06.2008 aufgelöst worden ist sowie darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger wegen Entzug des auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs für den Zeitraum Juni bis August 2008 Nutzungsausfall von 2.284,80 € sowie für den Zeitraum 26. Mai bis 31. August 2008 [...] Weiterlesen
“Spesenbetrug – fristlose Kündigung”