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Gerichtsurteil: Neue Richtlinie zur Fahrerlaubnisentziehung nach Unfallflucht
Das Landgericht Bielefeld hat mit seinem Beschluss vom 02.02.2024 entschieden, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis einer Beschuldigten, die dringend verdächtig ist, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, nicht gerechtfertigt ist. Das Gericht setzte dabei einen neuen Maßstab für einen „bedeutenden Schaden“ im Kontext der Entziehung der Fahrerlaubnis auf 1.800 Euro fest, statt der bisher oft herangezogenen Grenze von 1.500 Euro. Dieser Beschluss hebt den vorherigen des Amtsgerichts Bielefeld auf, und die Kosten des Verfahrens werden von der Staatskasse getragen.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 Qs 51/24 ✔ Das Wichtigste in Kürze
Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld aufgehoben: Das Landgericht hat entschieden, dass die vorläufige Entziehung [...] Weiterlesen
“Fahrerlaubnisentziehung – bedeutender Schaden liegt bei 1800 Euro”