Wenn ein Mensch als Zeuge in einem Gerichtsverfahren geladen wird, so erfolgt zunächst stets eine Belehrung mit Bezug auf die Wahrheitspflicht der Aussage. Auf diese Weise möchte das Gericht darauf hinweisen, dass eine Falschaussage für die betreffende Person mit empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen verbunden ist. Nicht jedem Menschen ist jedoch bewusst, welche Kriterien für eine falsche Aussage erfüllt sein müssen respektive wie genau sich diese überhaupt definiert. Hier an dieser Stelle liefern wir die wichtigsten Informationen.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Falschaussagen im Strafrecht sind keine Bagatellvergehen, sondern können zu empfindlichen Strafen führen, die von Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren reichen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen vorsätzlicher Falschaussage und einem Irrtum, wobei nur die vorsätzliche Falschaussage strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Definition: Eine Falschaussage ist eine nicht wahrheitsgemäße Aussage einer Person in einem rechtlichen Verfahren, bei der der Täter nicht vereidigt wurde, im Gegensatz zum Meineid.
Voraussetzungen: Für die Strafbarkeit einer Falschaussage müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein, darunter die Rolle der Person im Verfahren und der Vorsatz, die Unwahrheit zu sagen.
Strafrahmen: Der § 153 StGB legt die Strafen für Falschaussagen fest, mit einem Rahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, abhängig von den Umständen.
Unterschiedliche Strafbarkeit: Die Strafbarkeit hängt davon ab, ob die Aussage vor Gericht oder anderen berechtigten Stellen gemacht wurde. Falschaussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft fallen nicht unter dieselben Regelungen.
Irrtum vs. Vorsatz: Ein Irrtum bei der Aussage führt nicht zur Strafbarkeit, da der Vorsatz für eine Falschaussage entscheidend ist.
Meineid: Eine Falschaussage unter Eid wird härter bestraft und ist als Meineid ein Verbrechen mit höheren Mindeststrafen.
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