BayObLG hebt Urteil aufgrund falscher Tagessatzhöhe und fehlender Zahlungserleichterungen auf
Das BayObLG hat das Urteil des Landgerichts Amberg aufgehoben, das den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt hatte. Die Revision wurde hinsichtlich der Tagessatzhöhe und der fehlenden Entscheidung über Zahlungserleichterungen als begründet anerkannt. Das Gericht unterstrich die Bedeutung einer angemessenen Bemessung der Geldstrafe, besonders bei einkommensschwachen Personen, um entsozialisierende Wirkungen zu vermeiden.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Aufhebung des Urteils des Landgerichts Amberg durch das BayObLG.
Begründung: Falsche Bemessung der Tagessatzhöhe und Fehlen einer Entscheidung über Zahlungserleichterungen.
Bestätigung des Schuldspruchs und der Strafzumessung, abgesehen von der Tagessatzhöhe.
Betonung der Bedeutung einer korrekten und gerechten Geldstrafenberechnung.
Hervorhebung der Gefahr entsozialisierender Effekte der Geldstrafe bei geringem Einkommen.
Wichtigkeit einer individuellen Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten.
Notwendigkeit der Berücksichtigung von Zahlungserleichterungen gemäß § 42 StGB.
Anforderungen an die Bemessung der Tagessatzhöhe bei Personen am Existenzminimum.
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Die Bemessung der Tagessatzhöhe einer Geldstrafe durch das Tatgericht ist ein zentraler Aspekt im Strafverfahren und erfordert die Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Dabei müssen sowohl die Anzahl der Tagessätze als auch die Höhe jedes einzelnen Tagessatzes bestimmt werden. Maßgeblich für die Höhe der Tagessätze ist das Einkommen des Täters, wobei auch das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt werden kann. Abzugsfähige Belastungen wie Unterhaltsverpflichtungen oder Schulden können gemäß § 40 Abs. 3 StGB vom Einkommen abgezogen werden. Eine Verfassungsbeschwerde vom 01.06.2015 betont, dass das Vermögen bei der Bemessung der Tagessatzhöhe nicht berücksichtigt werden darf. Die korrekte Bemessung der Tagessatzhöhe ist von großer Bedeutung, um entsozialisierende Effekte der Geldstrafe bei einkomm[…]