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Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

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E-Scooter-Trunkenheitsfahrt: Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentzug
Das Gericht hat entschieden, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter, bei der der Angeklagte eine Blutalkoholkonzentration von 1,42 ‰ aufwies, statt einer Fahrerlaubnisentziehung ein Fahrverbot von fünf Monaten verhängt wird. Die Entscheidung berücksichtigt das geständige Verhalten des Angeklagten, seine bisherige Unvorbelastetheit und die geringe Fahrtstrecke ohne konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Diese Maßnahme spiegelt eine Abwägung der Umstände und eine individuelle Betrachtung der Tat und des Täters wider, wobei ein Fahrverbot als ausreichend erachtet wurde, um den Rechtsverstoß zu sanktionieren.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 430 Ds 112 Js 16025/21 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von fünf Monaten, sieht aber von einer Fahrerlaubnisentziehung ab.
Trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,42 ‰ wurde aufgrund der geringen Fahrtstrecke, dem geständigen Verhalten des Angeklagten und seiner Unvorbelastetheit ein Fahrverbot als angemessen erachtet.
Das Gericht berücksichtigt, dass keine direkte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag und die Tatzeit (nachts) die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung minimierte.
Es wird hervorgehoben, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hat und die im Fahreignungsregister verzeichneten Ordnungswidrigkeiten nicht mit Alkohol am Steuer in Verbindung stehen.
Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit der Aufklärung über die rechtlichen Voraussetzungen und Promillegrenzen bei der Nutzung von E-Scootern.
Der persönliche Eindruck des Gerichts vom Angeklagten führte zu der Überzeugung, dass der Zweck der Maßregel durch das Fahrverbot vollumfänglich erfüllt wird.
Der Angeklagte zeigte sich einsichtig und hat seit dem Vorfall keine E-Scooter mehr genutzt, was seine positive Entwicklung unterstreicht.


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