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Versendung falscher Zeugnisse als E-Mailanhang zu Bewerbungszwecken – Strafbarkeit

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Falsche Zeugnisse für Anstellung: OLG Celle hebt Urteil teilweise auf
Das Urteil des OLG Celle (Az.: 1 ORs 2/23) befasst sich mit der Revision gegen die Verurteilung eines Angeklagten, der mittels gefälschter Zeugnisse eine Anstellung erschlichen hatte. Das Landgericht Stade hatte den Angeklagten wegen Betruges und veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt. Auf Revision hin wurden Teile des Urteils aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Besonders hervorgehoben wird die Problematik der Bewertung von Vermögensschäden bei Anstellungsbetrug und die korrekte strafrechtliche Einordnung der Nutzung gefälschter Dokumente.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORs 2/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stade teilweise erfolgreich.
Aufhebung der Verurteilung wegen Betruges und der Gesamtstrafe, Neuverhandlung angeordnet.
Betrugsverurteilung beruht auf der Verwendung gefälschter Zeugnisse für eine Anstellung.
Diskussion über die Beweiswürdigung und den Vermögensschaden bei Anstellungsbetrug.
Veruntreuende Unterschlagung durch den Angeklagten wird nicht angezweifelt.
Verfahrensrechtliche Aspekte der Revision und der Beweisführung werden beleuchtet.
Fälschung beweiserheblicher Daten als tateinheitlich begangenes Delikt wurde diskutiert, aber nicht bestätigt.
Neuverhandlung soll aufgrund der aufgedeckten Rechtsfehler erfolgen.

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Falsche Zeugnisse per E-Mail: Juristische Konsequenzen und Herausforderungen
(Symbolfoto: NicoElNino /Shutterstock.com)

Die digitale Transformation hat viele Aspekte des Lebens verändert, auch die Art und Weise, wie Arbeitssuchende sich bewerben. Während früher Papierzeugnisse per Post verschickt wurden, sind heute E-Mail-Anhänge mit Zeugnissen weit verbreitet. Doch Vorsi[…]


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