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Tagessatzhöhe bei Geldstrafe – Herabsetzung bei Empfängern von Arbeitslosengeld II

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Bemessung von Geldstrafen: OLG Braunschweig klärt Tagessatzhöhe für ALG II-Empfänger
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in seinem Urteil Az.: 1 Ss 30/15 vom 26. Juni 2015 die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig bezüglich der Höhe der Tagessätze bei einer Geldstrafe für einen Empfänger von Arbeitslosengeld II aufgehoben. Die Revision der Staatsanwaltschaft führte zur erneuten Verhandlung über die Tagessatzhöhe, da die ursprüngliche Bemessung auf 12,- € pro Tagessatz für den zu Arbeitslosengeld II lebenden Angeklagten nicht mit dem Nettoeinkommensprinzip übereinstimmte und als zu niedrig erachtet wurde. Das Gericht erklärte, dass die Höhe der Tagessätze in der Regel vom Nettoeinkommen des Verurteilten abhängen sollte, wobei Abweichungen klar begründet werden müssen. Die fehlerhafte Berechnung der Tagessatzhöhe wurde daher aufgehoben und zur Neubewertung zurückverwiesen.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ss 30/15 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das OLG Braunschweig hob die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig zur Tagessatzhöhe einer Geldstrafe aufgrund der Revision der Staatsanwaltschaft auf.
Der Angeklagte, ein Empfänger von Arbeitslosengeld II, sollte ursprünglich eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 12,- € erhalten.
Das Gericht betonte, dass die Tagessatzhöhe normalerweise vom Nettoeinkommen abhängt, und Abweichungen müssen gut begründet sein.
Die Bemessung der Tagessatzhöhe auf 12,- € wurde als rechtsfehlerhaft erachtet, da sie nicht angemessen das Nettoeinkommen des Angeklagten widerspiegelte.
Die Sache wurde zur Neubewertung der Tagessatzhöhe unter Berücksichtigung des Nettoeinkommensprinzips an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die Entscheidung betont die Notwendigkeit einer gerechten Strafzumessung, die die finanzielle Situation des Verurteilten berücksichtigt.


Tagessatzhöhe bei Geldstrafe
Die Festsetzung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe richtet sich in der Regel nach dem Nettoeinkommen des Verurteilten. Je höher das Einkommen, desto höher fällt grundsätzlich auch die Summe pro Tagessatz aus. Dieser Grundsatz, bekannt als Nettoeinkommensprinzip, soll eine verhältnismäßige und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen angemessene Stra[…]


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