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Gefährdung des Straßenverkehrs – nächtliche Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

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Rauschfahrt mit E-Scooter: Gericht entzieht Fahrerlaubnis
Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs infolge einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60,00 €. Zusätzlich wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, und es wurde ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Die Entscheidung basiert auf einer signifikanten Blutalkoholkonzentration des Angeklagten, welche die Fahruntüchtigkeit belegte, sowie auf dem verursachten Verkehrsunfall.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 729 Ds – 124 Js 946/23 – 114/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.
Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis.
Drei Monate Fahrverbot für den Angeklagten.
Blutalkoholkonzentration von 2,12 ‰ festgestellt.
Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden.
Umfassendes Geständnis und Reue des Angeklagten.
Schadenswiedergutmachung durch den Angeklagten.
Anwendung der Vorschriften §§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1, 69 Abs. 1, 69a, 44 StGB.

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(Symbolfoto: r.classen /Shutterstock.com)

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