Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Geltendmachung des Aussageverweigerungsrecht und Aussagen vom Familiengericht

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Häusliche Gewalt: OLG Karlsruhe bestätigt Verwertbarkeit von Zeugenaussagen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Beschluss mit dem Az.: 1 ORs 36 SRs 752/23 vom 30.01.2024 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe abgewiesen. Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung seiner getrenntlebenden Ehefrau verurteilt.

Die Revision, die sowohl auf die Verletzung sachlichen Rechts als auch auf Verfahrensfehler gestützt wurde, hatte keinen Erfolg. Insbesondere wurde die Verwertung der Aussagen der Ehefrau, die von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, als zulässig erachtet. Diese hatte ihre früheren Angaben gegenüber der Polizei im Rahmen eines Antrags auf eine Gewaltschutzanordnung bestätigt und waren somit verwertbar.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORs 36 SRs 752/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Verwerfung der Revision: Das OLG Karlsruhe wies die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück.
Ursprüngliche Verurteilung: Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Verfahrens- und Sachrüge: Die vom Angeklagten erhobenen Rügen, einschließlich der Verletzung von Verfahrensrecht, wurden zurückgewiesen.
Verwertung der Zeugenaussagen: Die Verfahrensrüge bezüglich der Verwertung der Aussagen der Ehefrau, die ihr Zeugnisverweigerungsrecht ausübte, war unbegründet.
Kein Verwertungsverbot: Die Angaben der Geschädigten, die sie zur Unterstützung ihres Antrags auf eine Gewaltschutzanordnung gemacht hatte, unterlagen keinem Verwertungsverbot.
Rechtmäßigkeit der Verwertung: Die Angaben waren im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung verwertbar, da sie außerhalb einer formellen Vernehmung gemacht wurden.
Schutz von Gewaltopfern: Das Gericht betonte, dass Gewalt in der Ehe keine Privatangelegenheit ist und bei öffentlichem Interesse verfolgt werden muss.
Berücksichtigung der Generalstaatsanwaltschaft: Der Senat folgte den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft zur Unbegründetheit der Revision.


Schutz von Angehörigen vor Zwangslage
Niemand soll in Deutschland gezwungen werden, geg[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv