Sozialleistungsbetrug: OLG Koblenz hebt Urteil auf und verweist Fall zurück an Landgericht Trier
Das OLG Koblenz hat in seinem Urteil (Az.: 1 Ss 21/13) vom 01.12.2014 die Revision des Angeklagten teilweise anerkannt. Die Verurteilung zu Betrug zu Lasten der Sozialleistungsträger wurde aufgehoben, da das Gericht Unstimmigkeiten und Lücken in den Feststellungen zum tatsächlichen Vermögensschaden des Sozialleistungsträgers sah. Die weiteren Anklagepunkte, insbesondere der Betrug durch vorgetäuschtes Mietverhältnis, wurden bestätigt. Die Sache wird für weitere Prüfung und Entscheidung zurück an das Landgericht Trier verwiesen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ss 21/13 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Teilweise Anerkennung der Revision des Angeklagten durch das OLG Koblenz.
Aufhebung der Verurteilung im Fall des Betruges zu Lasten der Sozialleistungsträger.
Bestätigung der Rechtmäßigkeit anderer Anklagepunkte, insbesondere des Betruges durch Scheinmietverhältnisse.
Feststellung von Lücken und Unstimmigkeiten im Urteil bezüglich der betrügerischen Erlangung von Sozialleistungen.
Notwendigkeit einer umfassenden Neubewertung des Falls durch das Landgericht Trier.
Diskussion über die rechtliche Beurteilung des Vermögensschadens des Sozialleistungsträgers.
Erwägung einer neuen Verhandlung und Entscheidung.
Hinweis auf die Komplexität der Rechtslage bei Sozialleistungsbetrug.
[toc]
Sozialleistungsbetrug: Die Herausforderung der Feststellungen im Urteil
Sozialleistungsbetrug ist ein komplexes Thema, bei dem es auf klare und nachvollziehbare Feststellungen im Urteil ankommt. Dabei müssen die Feststellungen auf einer soliden Beweisführung basieren und die notwendigen Angaben zur Schadenshöhe, Garantenstellung und Mitteilungspflicht enthalten. Laut Strafrecht muss aus den Feststellungen des Gerichts klar hervorgehen, dass der Angeklagte die Sozialleistungen betrügerisch erlangt hat. Zudem muss der Strafrichter selbst die Berechnung des Schadens vornehmen, wobei die Feststellungen so konkret sein müssen, dass sie die Berechnung des Schadens ermöglichen.
Die rechtlichen Hera[…]