Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de
Diebstahlsversuch im Außenbereich eines Baumarktes: Angeklagter muss Strafe zahlen
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Fall von Diebstahlsversuch im besonders schweren Fall die Revision des Angeklagten abgewiesen und bestätigt, dass keine Rechtsfehler zu seinen Ungunsten vorlagen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: III-1 RVs 91/16 [toc]
Das deutsche Strafrecht sieht bei Diebstählen eine differenzierte Betrachtung vor, insbesondere wenn es sich um Fälle handelt, die als „besonders schwer“ eingestuft werden. In solchen Fällen ist das Gericht gefordert, zwischen gewöhnlichem Diebstahl und Diebstahl unter erschwerten Bedingungen zu unterscheiden. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Bewertung der Tat als Versuch und die damit verbunde[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/diebstahlsversuch-im-besonders-schweren-fall/
[...] Weiterlesen
“Diebstahlsversuch im besonders schweren Fall”