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Von Trunkenheit zur Straßenverkehrsgefährdung – Keine Fahrerlaubnisentziehung?
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte einen Angeklagten wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung infolge Alkoholgenusses zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen und verhängte ein dreimonatiges Fahrverbot. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Verkehrstherapie und Alkoholseminaren wurde festgestellt, dass keine charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen mehr vorliegt, weshalb der Führerschein zurückgegeben wurde.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: (295 Cs) 3012 Js 7602/14 (148/14) [toc]
Auszug aus der Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/fahrlaessige-strassenverkehrsgefaehrdung-absehen-fahrerlaubnisentziehung-nach-trunkenheitsfahrt/
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“Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung – Absehen Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheitsfahrt”