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Strafbarkeit wegen Beleidigung einer Frau als Schlampe

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Beleidigung einer Frau als Schlampe: Gericht bestätigt Verurteilung
Das Bayerische Oberlandesgericht hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Coburg als unbegründet verworfen. Der Angeklagte wurde ursprünglich wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er eine Frau als „Schlampe“ bezeichnet hatte. Das Gericht bestätigte, dass solch eine Bezeichnung einen Angriff auf die persönliche Ehre darstellt und keine berechtigten Interessen des Angeklagten vorliegen, die seine Äußerung rechtfertigen könnten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 202 StRR 80/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Revision des Angeklagten gegen das Landgericht Coburg wurde abgelehnt.
Ursprüngliche Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro wegen Beleidigung.
Bezeichnung der Frau als „Schlampe“ stellt Angriff auf persönliche Ehre dar.
Keine berechtigten Interessen des Angeklagten, die die Beleidigung rechtfertigen.
Meinungsfreiheit tritt hinter den Schutz der persönlichen Ehre zurück.
Die Äußerung gilt sowohl als Schmähkritik als auch Formalbeleidigung.
Verfahrensrügen des Angeklagten entsprechen nicht den Anforderungen und sind unbegründet.
Kosten des Rechtsmittels sind vom Beschwerdeführer zu tragen.

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Beleidigung einer Frau als Schlampe: Rechtliche Aspekte und Herausforderungen
(Symbolfoto: Raushan_films /Shutterstock.com)

Eine Beleidigung ist eine Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines anderen Menschen zu verletzen. Sie kann mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen. Eine Beleidigung kann strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie öffentlich oder gegenüber einer bestimmten Person geäußert wird.

Die Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ stellt regelmäßig eine Beleidigung dar. Dies gilt auch dann, w[…]


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