Kammergericht Berlin: Atemalkoholtests nicht beweiskräftig für Schuldfähigkeit
Das KG Berlin hat in seinem Beschluss vom 06.09.2023 entschieden, dass die Umrechnung von Atemalkohol in Blutalkohol wissenschaftlich nicht gesichert ist. Aufgrund dieser Feststellung wurde das Urteil des Landgerichts Berlin aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. Dieser Entscheid markiert einen wesentlichen Punkt in der juristischen Bewertung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum und dessen Messverfahren.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORs 29/23 – 121 Ss 126/23 >>>
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Aufhebung des Urteils des Landgerichts Berlin wegen unzureichender wissenschaftlicher Sicherheit in der Umrechnung von Atemalkohol in Blutalkohol.
Anordnung einer neuen Verhandlung und Entscheidung durch eine andere Strafkammer des Landgerichts.
Die Revision des Angeklagten hatte Erfolg, da die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch als unwirksam angesehen wurde.
Kritik an der Atemalkoholmessung: Das Gericht erkennt die wissenschaftliche Unsicherheit in der direkten Umrechnung von Atem- in Blutalkoholwerte an.
Unzureichende Feststellungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten, basierend auf den Atemalkoholwerten.
Mögliche Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung, wenn das Urteil keine ausreichende Prüfung ermöglicht.
Notwendigkeit der erneuten Überprüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten unter möglicher Einbeziehung eines Sachverständigengutachtens.
Kosten der Revision und die damit verbundenen notwendigen Auslagen werden in der neuen Verhandlung thematisiert.
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