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Landessozialgericht Hamburg – Az.: L 2 U 36/20 – Urteil vom 06.10.2021
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Feststellung von Gesundheitsstörungen sowie eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 v. H. aufgrund der Folgen eines Unfalls.
Die am xxxxx 1968 geborene Klägerin war in der Altenpflege beschäftigt und erlitt im Rahmen ihrer Tätigkeit am 3. November 2015 einen Unfall, als sie laut den Angaben im Durchgangsarztbericht des M. vom 10. November 2015 beim Transfer eines Patienten stürzte und mit der rechten Hüfte gegen einen Nachttisch schlug. Zudem sei der Patient auf [...] Weiterlesen
“Verletztenrente wegen Arbeitsunfall – Anspruchsvoraussetzungen”