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Landessozialgericht NRW – Az.: L 15 U 294/19 – Urteil vom 18.05.2021
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.04.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer höheren Verletztenrente unter Anerkennung auch einer Myasthenia gravis als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls.
Der Kläger arbeitete als angestellter Geschäftsführer der C GmbH & Co.KG. Am 15.06.2011 hielt er auf einer Dienstreise mit seiner Mitarbeiterin auf einem Parkplatz an, um sich bei der dortigen Imbissbude Essen zu holen und sich dienstlich zu besprechen. Während er vor der Imbissbude wartete, wurde er von einem rückwärtsfahrenden PKW am linken Kniegelenk [...] Weiterlesen
“Verletztenrente wegen Arbeitsunfall – Voraussetzungen”