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Unfallversicherung – rückwirkende Wiedergewährung von Verletztengeld

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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg – Az.: L 3 U 198/15 – Urteil vom 13.07.2016

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Oktober 2015 geändert und die Beklagte unter Änderung des Bescheids vom 02. Dezember 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 05. März 2012 verurteilt, dem Kläger auch für den Zeitraum vom 25. Mai bis zum 31. Oktober 2006 Verletztengeld wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 08. Juni 2004 zu zahlen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Beklagte erstattet dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von der Beklagten wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls die Gewährung von Verletztengeld.

Der 1965 geborene Kläger erlitt am 08. Juni 2004 einen später von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfall, bei welchem er während seiner Beschäftigung als Fleischer einen Ausriss des rechten Schultergelenks und eine Schlüsselbeinfraktur davontrug. In der Folge musste er sich mehreren operativen Eingriffen unterziehen. Der Kläger leidet nach wie vor an Bewegungs- und Belastungseinschränkungen des rechten Arms. Die Beigeladene gewährte dem Kläger zunächst bis einschließlich 24. Mai 2006 Verletztengeld. Danach gewährte sie ihm mit Bescheid vom 13. Juli 2006 eine Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 vom Hundert (v.H.), ab dem 07. Juli 2009 eine Verletztenrente nach einer MdE von 40 v.H. Für die Zeit vom 01. November 2006 bis zum 14. August 2007 gewährte die Beigeladene dem Kläger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) in Gestalt einer Weiterbildung zum Fachassistenten für Fleischhygiene und in dieser Zeit Übergangsgeld. Diese Tätigkeit konnte der Kläger aber wegen seiner Schulterverletzung und, weil sie die Fähigkeit zu schwerer körperlicher Arbeit voraussetzte, nicht ausüben. Den hierauf gestellten Antrag des Klägers auf Gewährung einer Weiterbildung als Lebensmittelkontrolleur vom 15. Mai 2008 lehnte die Beigeladene mit Bescheid vom 04. Juni 2006 ab; den hiergegen gerichteten Widerspruch wies sie mit Widerspruchsbescheid vom 24. Juli 2008 als unbegründet zurück. Die Fleischerei-Berufsgenossenschaft als Rechtsvorgängerin der Klägerin, welche nach der Überweisung des Unfallbetriebs des Klägers zum 01. Januar 2006 für diesen zuständig geworden war, wurde dann mit Urteil des Sozialgerichts Berlin (SG) vom 28. Mai 2010 – S 67 U 801/08 – zur Neube[…]


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