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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorliegen eines Arbeitsunfalls in gesetzlicher Unfallversicherung

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Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: L 5 U 32/14 – Urteil vom 01.12.2021

1. Die Berufung des Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 12. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

2. Für das erstinstanzliche Verfahren sind außergerichtlichen Kosten des Klägers und des Beigeladenen nicht zu erstatten.Die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren tragen die Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist das Vorliegen eines Arbeitsunfalls im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung streitig.

Der 1962 geborene Kläger ist Beamter und bei der Feuerwehr in H. beschäftigt. Er ist Vielseitigkeitsreiter und Mitglied im Reit- und Fahrverein C-Stadt e.V. Nach seinen eigenen Angaben besaß er mit seiner Ehefrau, Frau A. A., jedenfalls im Jahre 2007, drei Pferde, die er zwei- bis dreimal monatlich auf dem T. Hof in C-Stadt trainierte. Seit Jahren beriet und unterstützte er den T. bei der Durchführung von Pferdevielseitigkeitsturnieren und Zuchtprüfungen; hierbei entwickelte er Konzepte und Ideen um den T. zu einem Vielseitigkeitsstandort auszubauen. Eigentümer des Hofes und landwirtschaftlicher Unternehmer ist der Beigeladene C., dessen landwirtschaftliches Unternehmen mit Pferdehaltung bei der Beklagten Mitglied ist. Die Ehefrau des Klägers war in den Jahren 2007 – 2009 auf dem T. als Bereiterin in Teilzeit beschäftigt.

Am 6. und 7. Oktober 2007 fand der 6. spezifische Leistungstest für 3-und 4-jährige Zuchtstuten und Remonten der Vielseitigkeit statt. Veranstalter dieses Leistungstests war der eingetragene Verein Projekt N. e.V.. Zweck dieser Veranstaltung war laut Ankündigung, dass dieser Verein seinen Mitgliedern die Möglichkeit schaffen müsse, die Anlagen junger Zuchtstuten und Remonten für die Vielseitigkeit so früh wie möglich abzuschätzen, das heißt früher, als die LPO-Prüfungen griffen. Der Verein bot ab dem Jahr 2002 hierfür eine spezielle Prüfung an. An dieser Leistungsprüfung der Vielseitigkeit am 6. und 7. Oktober 2007 nahmen verschiedene Pferde teil, unter anderem die Stuten G., E. und D. (T.-stuten) deren Besitzer der Beigeladene war. Vereinsvorsitzender des Projekt N. e.V. war der Zeuge Dr. I. G.. Ausrichter der Veranstaltung war der Hof des Beigeladenen, der T. C-Stadt in C-Stadt. An der Veranstaltung nahmen auch zwei Schiedsrichter, Tierärzte sowie Fremdre[…]


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