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SG Osnabrück – Az.: S 19 U 59/17 – Urteil vom 21.09.2017
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen den Entzug der Schwerverletztenzulage.
Der A. geborene Kläger erlitt am 18.10.1979 während seiner versicherten Tätigkeit als selbstständiger Landwirt einen Arbeitsunfall, in dessen Folge der linke Arm amputiert werden musste. Wegen der Folgen des Arbeitsunfalles bezieht der Kläger eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 70 vom Hundert (v.H.).
Am 22.12.1987 erlitt der Kläger einen weiteren Arbeitsunfall. Hierbei zog er sich ein Schädel-Hirn-Trauma II. Grades, einen Oberschenkelstückbruch rechts, einen Unterschenkelbruch rechts, einen offenen Kniescheibenbruch links sowie einen Oberarmstumpfbruch links zu.
Der Kläger stellte seine [...] Weiterlesen
“Verletztenrente nach Arbeitsunfall – Schwerverletztenzulage”