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LG Bochum – Az.: 9 O 3/18 – Urteil vom 14.05.2019
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten zu 1 bis 3 nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten zu 4 und 5 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zu 4 un 5 vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand
Der Kläger macht gegen die Beklagten weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen vom 26.02.2018 auf der Castroper Straße in E in Höhe des Hauses Nr. [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen verbotswidrig geparkten Auflieger”