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Phishing-Angriff – grob fahrlässig freigebener Überweisungsbetrag – Bankenhaftung

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Phishing-Opfer haftet für grob fahrlässige Online-Banking-Überweisung
Ein Kunde, der nach Erhalt einer Phishing-Nachricht über eine TAN-App und Gesichtserkennung eine Überweisung tätigt und sein Limit erhöht, handelt grob fahrlässig, sodass die Bank in diesem Fall nicht zur Rückerstattung des überwiesenen Betrags verpflichtet ist. Das OLG Frankfurt entschied, dass der Kunde durch sein Verhalten den Schutz seiner Sicherheitsmerkmale vernachlässigt hat und somit die Bank von der Haftung befreit ist.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 3/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, dass ein Kunde, der eine Überweisung und Limiterhöhung nach einer Phishing-Nachricht über eine TAN-App und Gesichtserkennung freigibt, grob fahrlässig handelt.
Infolgedessen ist die Bank nicht zur Rückerstattung des überwiesenen Betrags verpflichtet.
Das Gericht wies die Berufung des Kunden zurück, bestätigte das Urteil des Landgerichts und legte die Kosten des Verfahrens dem Kunden auf.
Der Kunde verletzte seine Pflicht zum Schutz seiner Sicherheitsmerkmale, indem er auf den Phishing-Angriff reagierte und die Transaktionen freigab.
Das Gericht betonte, dass die Verantwortung für den Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Sicherheitsmerkmale beim Kunden liegt.
Es wurde klargestellt, dass die Bank ihre Pflicht zur Sicherstellung eines technisch sicheren Systems erfüllt hat und kein Verschulden an dem Vorfall trägt.
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Eigenverantwortung der Kunden im Umgang mit ihren Online-Banking-Zugängen und Sicherheitsmerkmalen.
Kunden sind angehalten, wachsam zu sein und Anweisungen in Phishing-Nachrichten nicht zu folgen, um sich vor Betrug zu schützen.


Sichere Onlinebanking-Nutzung
Die digitale Welt bietet viele Möglichkeiten, birgt aber auch Risiken. Betrüger nutzen immer raffiniertere Methoden wie Phishing-Attacken, um an sensible Daten zu gelangen. Dabei versuchen sie, Bankkunden zur Preisgabe von Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmalen zu bewegen. Doch wer ist verantwortlich, wenn solch ein Datendiebstahl gelingt?

Für Verbraucher ist es essentiell, die Sicherheitshinweise ihrer Bank zu befolgen. Fahrlässiges Verhalten


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