Zustellungsvollmacht: Unwirksam bei anderen Ermittlungsverfahren
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hob den Beschluss des Amtsgerichts Neustadt a.d. Aisch aufgrund der erfolgreichen sofortigen Beschwerde der Angeklagten auf, da die Zustellung eines Strafbefehls über einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz an einen für ein anderes Verfahren benannten Zustellungsbevollmächtigten keine Rechtswirkungen entfaltete. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der sofortigen Beschwerde der Angeklagten statt und hob den Beschluss des Amtsgerichts Neustadt a.d. Aisch auf.
Eine Zustellungsvollmacht für ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz konnte nicht für ein anderes Verfahren hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz herangezogen werden.
Die Zustellung eines Strafbefehls an den nicht ordnungsgemäß benannten Zustellungsbevollmächtigten war somit unwirksam.
Die Angeklagte hatte wirksam Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, obwohl dieser ihr nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten fielen der Staatskasse zur Last.
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde der Angeklagten gewährt, da sie irrtümlich so behandelt wurde, als hätte sie die Einspruchsfrist versäumt.
Eine heilende Wirkung der Akteneinsicht auf den Zustellungsmangel wurde verneint.
Der Einspruch gegen den Strafbefehl war form- und fristgerecht und somit zulässig.
Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten
In Strafverfahren kann es erforderlich sein, einen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen. Dieser ist dann berechtigt, gerichtliche Schriftstücke und Mitteilungen für den Beschuldigten oder Angeklagten entgegenzunehmen. Die Wirksamkeit einer solchen Bevollmächtigung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Es kommt immer wieder vor, dass Unsicherheiten darüber bestehen, welchen Umfang eine erteilte Zustellungsvollmacht tatsächlich hat und für welche Verfahren sie genau gilt. Insbesondere ist oft unklar, ob eine für ein bestimmtes Ermittlungs[…]