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Trunkenheit im Verkehr – Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Teilweiser Freispruch für alkoholisierten Autofahrer
Trunkenheit am Steuer ist ein ernsthaftes Verkehrsdelikt mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen. Neben Strafen wie Geldbuße oder Freiheitsstrafe kann es auch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem solchen Verfahren ist ein komplexes Thema, das rechtliche Kenntnisse und Erfahrung erfordert. Dabei spielen nicht nur die Schwere des Vergehens, sondern auch die individuelle Situation des Betroffenen eine wichtige Rolle. Ob und unter welchen Bedingungen die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann, muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Der folgende Beitrag befasst sich mit einem aktuellen Gerichtsurteil zu diesem Thema und erläutert die wichtigsten rechtlichen Aspekte verständlich.

[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 203 StRR 381/23 >>>]


✔ Das Wichtigste in Kürze

Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung erfordert Feststellungen, ob es sich bei der gefährdeten Sache um einen bedeutenden Wert handelte und ob ein bedeutender Schaden drohte.
Der Grenzwert für Sachwert und Schadenshöhe liegt bei mindestens 750 Euro. Bloße Bezifferung des Fremdschadens reicht nicht aus.
Für eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort müssen objektive Grundlagen belegt werden, dass der Täter den Unfall bemerkte und sich des Schadensumfangs bewusst war.
Bei Trunkenheit im Verkehr sind Feststellungen zur subjektiven Fahrtüchtigkeit und Fahrfähigkeit erforderlich.
Der Vorsatz nach § 142 StGB bezieht sich darauf, dass ein nicht ganz unerheblicher Schaden eingetreten ist.
Eine Verwertung von Aussagen unter Alkoholeinfluss ist nur zulässig, wenn keine relevante Beeinträchtigung der Vernehmungsfähigkeit vorlag.
Informatorische Befragungen zur Sachverhaltsaufklärung lösen keine Belehrungspflicht aus.


➜ Der Fall im Detail


Trunkenheitsfahrt mit Folgen – Gericht hebt Urteil teilweise auf
In dem vorliegenden Fall ging es um einen alkoholisierten Autofahrer, der beim Einfahren in einen Kreisverkehr die Leitplanke touchierte und anschließend seine Fahrt fortsetzte, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Angeklagten daraufhin we[…]


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