Fahrverbote und Sperrfristen: Gericht hebt Unvereinbarkeit auf
Die Anordnung eines Fahrverbots und die Festsetzung einer isolierten Sperrfrist sind grundsätzlich unvereinbar, es sei denn, es geht um spezifische Einschränkungen wie das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen oder bestimmte Fahrzeugtypen von der Sperre auszunehmen.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 ORs 46/23 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Anordnung eines Fahrverbots und die Festlegung einer isolierten Sperrfrist schließen sich normalerweise aus.
Ein Fahrverbot neben einer Sperrfrist ist nur zulässig, wenn das Gericht spezifische Fahrbeschränkungen anordnet.
Im vorliegenden Fall wurde das ursprüngliche Urteil, das ein Fahrverbot aussprach, aufgehoben, da es zusammen mit einer isolierten Sperrfrist verhängt wurde.
Die Revision des Angeklagten war teilweise erfolgreich, wodurch das Fahrverbot aufgehoben wurde.
Die Kosten des Rechtsmittels wurden dem Angeklagten auferlegt.
Das Urteil betont die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Fahrverboten und Sperrfristen zu beachten.
Die Entscheidung zeigt die Grenzen der gleichzeitigen Anwendung von Fahrverboten und Sperrfristen auf.
Die Klarstellung zu Fahrverboten und Sperrfristen dient der Rechtssicherheit und Präzisierung im Strafrecht.
Fahrverbot versus Fahrerlaubnissperre
Eine Fahrerlaubnissperre untersagt dem Betroffenen für einen gewissen Zeitraum die Nutzung von Kraftfahrzeugen. Sie kommt regelmäßig bei einer Verurteilung wegen Straßenverkehrsdelikten in Betracht. Im Gegensatz dazu bewirkt ein Fahrverbot ein umfassendes Fahrverbot für den Täter – sowohl für Fahrzeuge mit erforderlicher Fahrerlaubnis als auch fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge.
Die Verhängung eines Fahrverbots oder einer Fahrerlaubnissperre kann gravierende Folgen für den Betroffenen haben. Es drohen Einschränkungen der persönlichen und beruflichen Mobilität. Die genaue Handhabung dieser Sanktionen ist daher in der Rechtsprechung von großer Bedeutung.
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